
AW: GEMA-Musik in eigenen, kommerziellen Musikvideos
[3.] Wäre es wahrscheinlich, dass exklusive Abkommen zu Verwertungs-und Nutzungsrechten zw. der Band und dem Label bestehen, die solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)?
Sehr wahrscheinlich. Wenn die Band Verträge mit der GEMA oder anderen Verwertern (Labels) hat, könnte es kompliziert werden. Das müsste die Band aber selbst wissen, die müssten ihre Verträge kennen. Wenn ncht, sollten sie die Verträge mal durch einen Anwalt prüfen lassen.
Wenn keine Verträge existieren interessiert das weder die GEMA noch irgendwelche anderen Verwertungsgesellschaften, da diese nur im Auftrag der Urheber tätig werden.
[4.] Mit wem wären Verhandlungen aufzunehmen und wer hätte die Entscheidungshoheit?
Der der die Rechte hat, die könnte man auch per Vertrag abtreten oder wahrnehmen lassen (das ist ja das, was die GEMA macht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.