
AW: Beihilfe zur Straftat?
Ich würde sagen es kommt darauf an, was am Ende rauskommt. Wenn sich zwei über sowas finden und dann tatsächlich eine Straftat realisiert wird (nur dann ist Beihilfe meines Wissens strafbar), dann könnte das durchaus relevant werden.
Als Betreiber einer solcher Plattform ist man gut beraten (und sogar verpflichtet) seine Inhalte zu kontrollieren - erkennbares sollte man in eigenem Interesse entfernen. Und im Endeffekt kommt es nicht auf die Formulierung an, sondern den (realisierten) Zweck. Und das würde im Zweifelsfall ein Unbeteiligter Dritter (z.B. ein Richter) entscheiden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.