
Widerrufs- und Rückgaberecht
Wir verkaufen unsere Ware ausschließlich über das Online-Auktionshaus eBay. Die Frage über die Versandkosten interessierte uns auch und haben deshalb die Forenbeiträge diesbezüglich mitgelesen.
Nun haben wir das BGB zur Hand genommen und den § 312 d "studiert". § 312 d IV Nr. 5 hat uns verwirrt, da das Rückgabe- und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bei Waren in Form von Versteigerungen gemäß § 156 nicht gilt. Es ist die Rede von den §§ 355 und 356. Wir nehmen jetzt an, dass für unsere Waren der § 355 greift ( nicht § 356, da wir kein uneingeschränktes Rückgaberecht gewähren). Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus!