
AW: Urheberecht in der Mathematik
Ein Urheberrecht gibt es auf Werke. Eine Lösung selbst würde ich nicht als Werk sehen, da sie immer mit der Aufgabe zusammenhängt.
Sollte Sie jedoch eigtenständig sein und wirklich eine gesitige Schöpfung darstellen, dann könnte man sie als urheberrechtlich geschütztes Werk sehen (zum beispiel ein Buch, was sich mit der Lösung eines bestimmten Problems beschäftigt).
Eine Bearbeitung einer Aufgabe (zum beispiel im Studium) dürfte da kaum darunter fallen.
Müsste man aber immer im Einzelfall sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.