Mal angenommen, man besitzt ein ausgeglichenes PayPal Konto. Benutzt hat man für die Anmeldung eine E-Mail Adresse, die man nur für Spam oder Ähnliches nutzt. Wenn man dann ca. ein Jahr lang nicht mehr mit diesem Konto aktiv wäre...
...und plötzlich eine sehr hohe Abbuchung auf seinem Bank-Konto festellten würde, für einen Gegenstand, der bei einer Ebay Auktion nie durch einen selbst ersteigert wurde. Man selbst wäre daraufhin zum eigenen Finanzhaus gegangen, hätte die Abbuchung rückgängig gemacht und danach PayPal benachrichtigt, dass etwas nicht daran stimmt. Zudem wäre der eigene Account wegen Missbrauchsverdacht durch einen Dritten gesperrt. Eigene Recherchen im Internet hätten dann ergeben, dass man kein Einzelfall sei und ein bestimmtet Ebay-Verkäufer dies zu verschulden hätte.
Dann hätte man versucht den eigenen Account wieder zu entsperren, führt dies jedoch nicht zu Ende, weil man das fehlerhaft abgebuchte Geld schließlich wieder zurück hätte. Nach etwa drei Monaten würde man dann zufällig wieder in seine Spam-E-Mail-Adresse schauen und eine Mail entdecken, die einem sagen würde, dass das eigene PayPal-Konto seit Kurzem wieder im Minus stände und man diesen Betrag ausgleichen solle.
Da jedoch wegen dem gesperrten Konto kein Ausgleich stattfinden könnte und es sich um den geforderten fehlerhaft abgebuchten Betrag gehandelt hätte, den man hätte rückbuchen lassen und man daraufhin sofort die benötigten restlichen Daten zum Entsperren des PayPal Accounts als Beweis erbracht hätte.
Könnte PayPal dann Ersatzansprüche oder andere Gebühren geltend machen?