
AW: Probleme mit Käufer - Ebay
Für den Verkäufer wäre es gut, wenn er Zeugen hätte, dass der Artikel bei Abholung in Ordnung war. Dann bräuchte er auch den Anwalt des Käufers nicht fürchten.
Außerdem hat der Käufer wojhl etwas übereifrig reagiert, denn die Nachbesserung bei einem begründeten Sachmangel steht dem Verkäufer zu. Unternimmt der Käufer von sich aus was, muss er für die Kosten selbst aufkommen. Und wenn die Ware sich dadurch verschlechtert hat, muss der Käufer Wertersatz zahlen.
Kurz: Der Verkäufer kann irgendwas unternehmen, muss aber nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Ware in Ordnung war.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.