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Geändert von Bahula (29.12.2009 um 23:45 Uhr)
Indem man gleich zu einem Anwalt geht, wenn man das nicht selbst kann. Ist wie im leben: Wenn man Ahnung hat, kann man auch sicher auftreten, wer zweifeln oder winselt wird nicht für voll genommenaber wie würdet ihr ein solches Schreiben verfassen das es auch ernst genommen wird und das man sich weiter lästige Tätigkeiten wie zum Anwalt laufen und Co. ersparen kann?
Unverzüglich nach Kenntnis - heißt soviel wie ohne schuldhaftes Zögern. Wann das ist, wqird man in einem Rechtsstreit für den Einzelfall erfahren.Der zweite Punkt ist in welchem Zeitraum kann man so etwas von einem Administrator fordern. Welcher Zeitraum ist vertretbar?
Ich persönlich würde es sofort machen, sobald ich davcon Kenntnis hätte. denn wenn man erst noch Wochen warte könnte (zu recht) an der Ernsthaftigkeit gezweifelt werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Zum einen können die nicht mehr machen, wie man selbst, zum anderen kassieren die auch Geld wenn nichts passiert und man hat (dank gut formulierer AGB) dann meistens keine Handhabe oder kein Recht, sein Geld zurück zu bekommen.Jetzt gibt es ja Dienstleistungen gegen Gebühr im Netz die solche Aktivitäten übernehmen.
Gibts da vielleicht wem der mit diesen Anbietern Erfahrung hat oder einen Tipp?
Und wenn die nichts kosten: Glaubst du wirklich daran, das Leistungen heutzutage noch "aus gutem Willen" erbracht werden? Irgendein Grund wird es dann schon geben, warum das kostenlos ist - und wenn bloss deine Daten an irgendwelche anderen verkauft werden ...
Ich persönlich würde von solchen Diensten abraten. Wenn man Geld fdafür übrig hat, sollte man lieber einen Anwalt nehmen, der ist effektiver und sicherer. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
bevor mühsam und zeitaufwändig Rechtstipps geschrieben werden, sollte man evtl konkrete Hinweise vom threadersteller haben.
Es ist zu differenzieren, ob es sich um Bilder handelt, die z.b. durch stalking entstanden sind und die tief in die privatspäre eingreifen,
oder ob es sich um Bilder handelt, die bereits für jedermann öffentlich im internet zugänglich sind.
Wenn es sich um Bilder handelt, die sogar der user selbst in das internet gestellt hat,
bzw es sich auch um Bilder handelt, an denen er gar keine Rechte hat (z.B. Bilder des Magazins "Der Spiegel", die zwar evtl ihn zeigen),
und zudem in einem Forum nur auf diese bereits öffentlichen Bilder verlinkt werden,
dann erübrigt sich jedes weitere Vorgehen.
Wenn sich jemand in einem Forum präsentieren möchte, Bilder und Text postet,
der thread dann aber nicht in die erhoffte Richtung verläuft, sondern sich -aus des Eröffners sicht- konträr entwickelt,
dann hat er schlicht die A-Karte gezogen.
Geändert von pedi (29.11.2008 um 12:29 Uhr)
Da es hier keine konkreten Rechtstipps geben darf, nutzen weitere konkrete Hinweise auch nichts, da es sich dann schnell zu einem Einzelfall entwickelt, auf den wir gar nicht antworten dürfen. Denn das ist laut Gesetz in D nur berechtigten Personen (Anwälte) vorbehalten.bevor mühsam und zeitaufwändig Rechtstipps geschrieben werden, sollte man evtl konkrete Hinweise vom threadersteller haben.Ist es nicht. Abgebildete Personen haben in beiden Fällen ihr Persönlichkeitsrecht.Es ist zu differenzieren, ob es sich um Bilder handelt, die z.b. durch stalking entstanden sind und die tief in die privatspäre eingreifen,
oder ob es sich um Bilder handelt, die bereits für jedermann öffentlich im internet zugänglich sind.Trotzdem kann ich anderen untersagen, die zu verwenden.Wenn es sich um Bilder handelt, die sogar der user selbst in das internet gestellt hat,Auch das ist so global gesagt falsch. Es kommt immer auf den Inhalt an, nicht von wem und wann es fotografiert wurde. Wennn das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) relevant ist, macht das alles keinen Unterschied.bzw es sich auch um Bilder handelt, an denen er gar keine Rechte hat (z.B. Bilder des Magazins "Der Spiegel", die zwar evtl ihn zeigen),
und zudem in einem Forum nur auf diese bereits öffentlichen Bilder verlinkt werden,Völlig falsch. Das Recht kann nicht durch "die Entwicklung des Threads" ausgeschlossen werden.Wenn sich jemand in einem Forum präsentieren möchte, Bilder und Text postet,
der thread dann aber nicht in die erhoffte Richtung verläuft, sondern sich -aus des Eröffners sicht- konträr entwickelt,
dann hat er schlicht die A-Karte gezogen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Gerne hätte ich auf angesprochenen thread verlinkt *,
so macher würde schmunzeln,
oder sich sogar den Bauch halten vor Lachen;
aber wir wollen ja nicht konkret werden.
* nichts gegen das grundsätzliche Persönlichkeitsrecht, aber das dort ist wirklich sehr banal.
[COLOR="Blue"]Die Diskussion rechtlicher Einzelfälle in Internetforen etc. ist durchaus zulässig.[/COLOR]
Guckst Du hier:
§ 2 RDG Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
(2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1.die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
2.die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
3.die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
5.die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6.die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
Und alles, das nicht "Rechtsdienstleistung" im Sinne des RDG ist, kann jedermann unbegrenzt machen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Und deswegen beachte man besonders folgende Stelle
Da derjenige aber eine konkrete Antwort für sich haben möchte, kann dies durchaus eine Rechtsdienstleistung sein.5.die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
Und ansonsten, hat sich jeder an die Regeln des Forums zu halten, und da ist es eben so festgelegt.
Wenn dir das nicht passt, wende dich an den Betreiber der Seite und lass deine altklugen Sprüche.
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