
AW: Musik in Video verwenden
Wenn man die Genehmigung der Urheber nicht hat, die Werke zu veröffentlichen - und das wäre es auch, wenn man sie nur als Zusatz verwendet - ist es ein Verstoß gegen Urheberrecht. Und dabei ist es auch egal, ob die zum Download angeboten werden, wichtig ist die Genehmigung zur Veröffentlichung.
Wenn ja welche und welche Folgen können die haben?
Schadensersatz (nach oben offen) und eine entsprechende Strafe nach UrhG (Geldstrafe bis Gefänginis).
Wieviel ist immer vom Einzelfall abhängig.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.