Hallo,
1) mich würde mal folgender Sachverhalt interessieren:
Angenommen man ersteigert eine Ware bei Ebay. Diese wird vom Verkäufer versichert verschickt. Ware kommt nicht an und Nachfragen ergeben, das der Artikel an den Verkäufer zurückgesand wurde, weil er nicht ausgeliefert werden konnte, angeblich keiner da, was aber nicht stimmt.
So der Verkäufter ist nun so nett den artikel erneut versichert zu versenden.
Allerdings kommt kein artikel an, Nachfragen nach einem Nachweis über den versand (trackingnummer) werden nicht beantwortet bzw. es wird gesagt ja soll versendet werden aber eine Nummer wird nicht mitgeteilt. NAch 2 Monaten noch immer nix, Versuche den Sachverhalt über EBAY zu klären scheitern, auch der Versuch den Verkäufer per Telefon zu ereichen scheitert, genauso wie Email.
Eine ordnungsgemäße Mahnung zur Absicherung bringt auch nichts.
Welche rechtlichen Mittel bleiben dem Käufer?
Ich denke mal Geld oder Ware zu erhalten kann man da ja wahrscheinlich vergessen.
Kann man in solch einem Fall von Betrug sprechen oder ist das nur ein nicht nachkommen bezüglich der Pflichten aufgrund des abschlusses des vertrags?
Wäre eine Anzeige wegen Betrugs in so einem Fall möglich?
2) Dann würd mich noch was ganz anderes interessieren:
Wie ist das eigentlich bei EBAY:
sagen wir mal man ersteigert dort etwas bei einer privatperson.
besteht dann der kaufvertrag zwischen dem käufer und demjenigem dem der ebay account gehört?
oder besteht der kaufvertrag zwischen dem käufer und demjenigem auf dessen konto man das geld überweist?
bin mal gespannt auf die antworten.....
LG