
AW: Bildrechte auch für Tiere???
die konkrete Frage ist eigentlich: Bezieht sich das Urheberrecht nur auf den Menschen oder auch auf die dazugehörigen Tiere?????
Also man muss trennen zwischen den Rechten des Urhebers, also den der das Werk geschaffen hat und den Rechten einer abgelichteten Person. Für ersteren gilt das UrhG, für zweiteren das Persönlichkeitsrecht, was im sog. Recht am eigenen Bild seinen Ausdruck findet. Dieser ist auch im § 22 KunstUrhG zu finden:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. bei Fotos von öffentlichen Veranstaltungen etc., da bedarf es keiner Einwilligung.
Ein Tier hat diese Rechte natürlich nicht, es ist keine natürliche Person, sondern eher eine Sache, auch wenn § 90 II BGB sagt sie sind es nicht, sind sie aber ggf. so zu behandeln. Ein Recht am eigenen Bild ist m.E. somit nicht möglich. Jedoch ist ein Tier in diesem Fall das Eigentum des Haltes, somit könnten sich daraus entsprechende Rechte ergeben.
mhm... da mir gerade die Zeit knapp wird, empfehle ich einfach mal einen Link, der dürfte ausführlich Antwort geben:
[url]http://www.fotorecht.de/publikationen/tierfotos-pp.html[/url]
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung