
AW: welche Rechtslage anwenden ?
Es kommt vor dass ohne Anmeldung auf einer Plattform Kommentare geschrieben werden kann.
Der Besitzer will dies aber verhindern , wie kann man vorgehen.
- Kommentare deaktivieren
- Nur registrierte Benutzer sind berechtigt zu schreiben
- Vorabkontrolle von Beiträgen durch den Betreiber
Kann sich der User sich auf den Gleichheitsgrundsatz von Deutschland sich berufen ?
und weiter Kommentare o. belästigungen und beschimpfungen darauf seine Kommentare schreiben ?
Kann er m.E. nicht, zum einen gilt ja auch in Web im Grunde ein "virtuelles Hausrecht", womit ich bestimmten Nutzern eine Nutzung untersagen kann. Zum anderen muss ich als privater Betreiber meine Nutzer nicht gleich behandeln. Gibt ja auch Webseiten nur für bestimmte Nutzergruppen, da kann ich auch nicht ankommen und auf die Gleichheit pochen. Beispiel: SchülerVZ, ich komme da als Student nicht rein, bzw. kann ausgesperrt werden, falls ich doch drin bin.
Zumal eine Sperrung im Falle von Verfehlungen gegen die Nutzungsbestimmungen auch gerechtfertigt sind und nicht willkürlich passieren.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung