So jetzt mal eine ganz einfache Frage und ich bitte um eine ganz einfache Antwort.
Einkaufen im Laden (kein Finanzdienstleister, kein Versicherer, kein Onlinehandel), sprich man geht auf zwei Beinen persönlich in einen, auch als solchen zu erkennden, Laden und bestellt eine Sache. Diese wird geliefert ist aber nicht die richtige.
Darf sich jetzt dieser Ladenbesitzer aufgrund des Fernabsatzgesetzes jetzt herausreden und die falsche Sache nicht zurücknehmen?
Hat hier wieder der Gesetzgeber nicht zu Ende gedacht?
Was soll der Quatsch?
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Im Fernabsatzgesetz wird was völlig anderes erläutert, als was ich eben geschildert habe!
Ich bin richtig sauer!