
AW: umzug und internetanbieter
Bei Festnetz ist das durchaus zumutbar (und sogar normal), wenn es sich um ortsbezogene Nummern handelt - die Ortsvorwahl ist immer noch ein Kriterium.
Und auch bei Handys ist das zumutbar, wenn es technisch bedingt ist (Netzwechsel ...)
Ich persönlich würde hier kein Sonderkündigungsgrund sehen.
Auch sollte man sich die AGBs verinnerlichen, was da zu dem Thema gesagt wird. Wenn das als Möglichkewit drin steht, hat man dem ja zugestimmt, warum sollte das dann, wenn es tatsächlich eintritt, plötzlich nicht mehr gelten
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.