
AW: Inkassofirma am Hals wegen Ebaykauf
Wie die Mahnung erfolgte ist erstmal egal.
Wichtig ist, dass A nachweisen kann, dass er vom Vertrag zurückgetreten ist (der Widerruf ist vom Sinne des Gesetzes ja auch ein Rücktritt - nur eben unter bestimmten Bedingungen). Dann muss er nichts zahlen. Wenn nicht, muss A wohl damit leben, dass der Vertrag als gültig gesehen wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.