
AW: Abmahnsicheres Hosting
Eine abmahnsichere Webseite ist natürlich möglich, man hält sich einfach an die Gesetze, so einfach ist das.
Ein "flüchten" auf ausländische Server oder Hoster bringt da m.E. rein gar nix. Richtet sich die Webseite noch immer an Deutsche, bzw. wird hier beworben, so kann die Seite auf Papua Neuguinea gehostet sein, ein Impressum braucht es dann auch. Selbst eine ach so dolle Ltd. ist dabei völlig schnurtz, die kann genauso wie eine GmbH oder AG behandelt werden.
Mit einer Ltd. sollte man übrigends auch vorsichtig sein. Denn Rechte und Pflichten im Innenverhältnis sind nach britischen Recht zu beachten. Spätestens bei der Buchführung und Rechnungslegung kommt so manchen das böse Erwachen, die muss für Ltd. in Deutschland meines Wissens zum einen gem. HGB erfolgen, aber auch nach britischen UK-GAAP, viel Spaß. Im Handelsregister steht man übrigends dennoch und da gibt es diesbezüglich wohl auch einige Angabepflichten im Impressum. Ob das Vorhalten eines Registered Office und der ganze andere Aufwand sich gegenüber einer kurzen anwaltlichen Beratung rechnet, stelle ich einmal in Frage.... zumal es m.E. wohl auch nicht viel bringt, sobald sich die Seite eh an deutsches Publikum richtet. 
Außerhalb der EU und Ltd., da bietet sich einzig noch die kanadische an... auch viel Spaß damit. Aber die Seite sollte sich dennoch nicht an Deutsche richten oder hier beworben werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung