Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht"
Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).
Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelle Hilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob
- der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.
- Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind.
- Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang.
- eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist.
- es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt.
- der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
- Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires).
- Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck).