
AW: [Abzocke]Hosting kann nicht abgemolden werden
Per Post mit Einschreiben Rückschein. Die anderen Methoden sind rechtlich eh zu unsicher, da man als Kündigender in der Pflicht wäre, die Kündigung nachzuweisen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.