
Namensrecht und Domainrecht
Die FRAGE ALLER FRAGEN in einem kleinen Sachverhalt dargestellt:
Folgender Sachverhalt Der Internetuser Peter Pan registriert sich die Domain Famoso-Haus.com ein halbes Jahr später sichert Hans Baumeister die NAMENSRECHTE für Famoso Haus.
1) Besteht ein Herausgeabeansprucht der Domain an Hans Baumeister?
2) Wie ändert sich der Sachverhalt, wenn sich Peter Pan zuvor die Namensrechte in Deutschland gesichert hat und nun Hans Baumeister, amerikanischer Staatsbürger, die Namensrechte in den USA gesichert hat und auf Herausgabe der Domain klagt?
Vielen Dank!