
AW: Domain-Inhaber auch Besitzer des Inhaltes?
Der ******er hat durchaus ein Urheberrecht am Layout - das ist aber nicht der Inhalt, es sei denn selbst das hat W alles gemacht.
Somit würde ich die Forderungen des W durchaus als berechtigt ansehen, wenn nicht vorher (nachweislich) andere Regelungen bestanden (zum beispiel kostenlose Überlassung und Nutzungsrecht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.