
AW: Übernahme von Urheberrechtlich geschütztem Text auf Internetseite
Ich kann dir sagen, dass es keine Rolle spielt (bei urheberrechtlich Geschützten werken), wie du diese vervielfältigst. Veröffentlichen ist veröffentlichen.
In wie weit die Prüfungsfragen geschützt sind, ist schwer zu beurteil - Sache des Einzelfalls. Aber wohl eher ist es die Sammlung an Fragen, die geschützt ist.
Frag doch einfach bei der IHK nach, ob du die Fragen auf deiner Seite veröffentlichen darfst. Da sind ja (hoffentlich) nette Leute
. Außerdem kannst du dir ja überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, auf die Seite zu verlinken, als die Fragen selbst auf deine Seite zu stellen.