
AW: Informationspflichten im E-Commerce
Man muss nicht "nochmal extra" informieren - man muss einfach nur informieren. Wenn man das schon mal macht - gut. Wenn nicht, muss man es eben.
Das Problem ist nur: Wenn man irgendwie so informiert das es kein Mensch findet oder nicht lesen kann, dann ist das so gut wie nicht informiert. Man sollte deshalb die erforderlichen Informationen immer deutlich, leicht zugänglich, erkennbar und in normaler Schriftgröße machen.
Wie sollen unten aufgeführte Informationspflichten umgesetzt werden?
Da dies immer im Einzelfall zu entscheiden ist (wo, wie, Position, ZUgang ...) sollte man für solche Fragen professionelle Hilfe zu Rate ziehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.