
AW: Speicherung personenbezogener Daten bei einem Imagehoster
Wie sieht es mit der IP Speicherung bei Imagehostern aus?
Wenn darauf hingewiesen wird ist das zulässig. Und ich persönlich würde es auch als für den Betrieb erforderlich sehen, da hier Rechtsverstöße durchaus möglich sind.
Angenommen irgendjemand findet ein Bild was ihm nicht gefällt und beauftragt einen Anwalt eine Abmahnung oder sonstiges zu formulieren.
Was ist das denn? Erstmal kann man nicht einfach, weil einem ein Bild nicht gefällt, eine Abmahnung schicken. Auch wüsste ich nicht, was unter "sonstiges" zu verstehen ist.
Wen irgendjemand mit einem Bild zum Beispiel Rechte verletzt (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte) kann der, dessen Rechte verletzt werden, sicherlich dagegen vorgehen. Aber so eine "pauschale" Formulierung wie in deiner Frage ist einfach Unsinn.
Hilft einem eine gespeicherte IP dann in irgendeinerweise weiter?
Man kann mit der IP eine Auskunft beim Provider verlangen (inzwischen auch in zivilrechtlichen Verfahren). Ob die erfolgreich ist, kann man nicht sagen, hängt davon ab, welcher Verstoß erfolgte und ob die Daten beim Provider gespeichert werden.
Als Imagehoster sollte man sich nicht darauf verlassen darüber Auskunft zu bekommen, besser ist, als Betreiber kümmert man sich selbst um die Bestätigug der Identität. Denn auf der anderen Seite haftet der Betreiber, wenn bei einem Rechtsverstoß der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.