
AW: offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer
Auch ein privater Verkäufer kann sich durch den Zusatz nicht von der Sachmängelhaftung befreien, wenn beschriebene (oder zu erwartende Eigenschaften) nicht gegeben sind.
Die Sicherheit des Verkäufers würde ich als trügerisch ansehen
Wichtig ist allerdings, dass der Käufer nachweisen kann, dass der Schaden nicht bei ihm passiert ist - und das kann manchmal schwer werden. Da helfen nur Zeugen und eine gewissenhafte Dokumentation des Schadens - am besten in Beisein des Zustellers/Lieferanten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.