
AW: Namensrecht / Markenrecht
C ist erstmal komplett außen vor, solange die Domain privat genutzt wird. Hier gibt es keinerlei Rechte von A oder B, da gewerbliches Namens- oder Markenrecht die gewerbliche Nutzung und die "Konkurrenz" (Eingriff in den geschützten Bereich) voraussetzt. C hat natürlich auch keine Rechte.
Bleibt also nur noch das Problem zwischen A und B.
Da ein gewerbliches Namensrecht eine Bekanntheit (Nutzung im geschäftlichen Verkehr) voraussetzt, würde ich bei A kein Recht gegeben sehen. Zum einen ist die Zeit viel zu kurz (noch kein Namensrecht enstanden durch noch fehlende Verwendung), zum anderen "darf" er rechtlich fantasiename nicht im geschäftlichen Verkehr als Name des Unternehmens verwenden, da er mit seinem Namen auftreten muss. Er kann das zwar beschreibend zum Unternehmensnamen und auch als Domaine verwenden, aber ein Recht nach gewerblichen Namens- oder Markenrecht würde ich hier nicht sehen. Gleiches würde ich auch bei B sehen.
Würde jetzt A (oder B) die Marke anmelden, könnte das zwar anders aussehen, allerdings könnte der Markeninhaber bestenfalls Unterlassung durch den anderen fordern. Die Frage wäre dann nur, inwieweit tatsächlich der Schutzbereich der Marke betroffen wäre (dafür die Klassen). Verkauft A über die Seite Spielzeug und hat dafür auch die Marke registriert und B Textilien hat A keine Chance.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.