
AW: Persönlichkeitsrechtverletzungen durch eine Website im Ausland
Das Sperren von Webseiten ist rechtlich nicht möglich - es sei denn, es wären Inhalte, die gegen das Staatssystem verstoßen oder gegen geltende Gesetze. Aber selbst dann wird eine Sperrung meistens nicht durchgesetzt.
Deshalb wäre es rechtlich völlig unmöglich eine Webseite sperren zu lassen, nur weil eine Person dort beleidigt wird.
Das was ich als möglich sehen würde, wäre, dass man sich an den Betreiber der Seite wendet und die Entfernung verlangt. Persönlichkeitsrechte gibt es in den meisten Rechtssystemen, so dass dies auch im Ausland eine Grundlage für die Entfernung des Beitrages wäre.
Sollte der Betreiber sich nicht einsichtig zeigen, sollte man die Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen, die entweder in dem jeweiligen Land sitzen und die Rechte wahrnehmen können oder sich einen Anwalt suchen, der sich auf das jeweilige Rechtssystem spezialisiert hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.