
AW: Muss X eine Steuernummer beantragen?
Erstmal geht es nicht darum, "eine Steuernummer zu beantragen". Wer Einkommen gewerblicher Art hat (und darunter würde ich das zählen) muss ein Gewerbe (oder selbständige Tätigkeit) anmelden. Und wenn man das angemeldet hat, bekommt man die Steuernummer automatisch - die Steuernummer ist also nur "Beiwerk" - viel wichtiger ist das Gewerbe. Und die damit verbunden Pflichten (Steuererklärungen, Buchhaltung, Rechnungswesen ...)
Andererseits
Beantragt Person X nun eine Auszahlung bei dem Natzwerk so wird die Mehrwertsteuer von dem Netzwerk einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wenn das Netzwerk in D ansässig ist finde ich die Vorgehensweise sehr fraglich, denn ich persönlich kenne keine rechtliche Grundlage die das erlaubt. Die Umsatzsteuer wird normalerweise von dem abgeführt, der sie im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einnimmt.
Für mich sieht das eher nach "Betrug" aus. Falls also jemand die rechtliche Grundlage kennt - ich lerne gern dazu. Wenn nicht, würde ich bei dem zuständigen Finanzamt mal anfragen, ob die tatsächlich abgeführt wird (und dann bekommt man sicherlich auch die rechtliche Grundlage genannt)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.