
AW: Onlinehändler liefert nicht
Welche Möglichkeiten bieten sich dem Kunden nun? Sollte er hier schriftlich dem Händler eine Frist setzen? Wenn ja, was sollte diese formell enthalten, bzw. auf was wäre hierbei zu achten?
Der Käufer sollte die Erfüllung des Vertrages nachweislich anmahnen. Nachweislich bedeutet, das der Zugang nachgewiesen werden kann, heißt also Einschreiben.
Und die Frist sollte angemessen sein (ich würde hier 10-14 Tage als angemessen ansehen, da zB. die Post 2-5 Tage für Pakete angibt, plus Wochenende plus 1 Tag Bereitstellung).
Und wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.