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Rein rechtlich gesehen ist der Vertrag schon entstanden, allerdings solte eBay auf den Verstoß aufmerksam gemacht werden und der Käufer sollte versuchen, vom Vertrag zurückzutreten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.