
AW: Gewinnspiel Internet - Was müssen Ausrichter beachten?
Als ausrichter eines Gewinnspiels sind Sie verpflichtet auch dass durch zu führen was in den AGB des Spiels steht durchzuführen.
Ob Sie dies Privat od. Firma ist im grunde egal.
Bei abbruch eines Spiels ,so sollte es durchaus auch in den AGB stehen,was dann geschied mit den Daten u.s.w.
Verpfichtet als Ausrichter eines Gewinnspiels sind Sie so od. so verpflichtet die Daten bis einem halben Jahr festzuhalten.Um mögliche Regl. nach voll ziehen zu können.
so weit sind meine kenntnisse, was § ... angeht leider erfragen Sie einen Anwalt !

Zitat von
muckel
Was muss man als Ausrichter eines Gewinnspiels im Internet alles beachten? Gibt es einen unterschieb, ob es eine private Person ausrichtet oder eine Firma ist? Habe ich hier völlige Narrenfreiheit, oder muss ich mich an gewisse Spielregeln halten?
z.B. darf ich ohne angaben von Gründen ein Gewinnspiel vorzeigt abbrechen, oder muss hier ein triftiger Grund vorhanden sein? Muss der Ausrichter Daten speichern, nachweisen können z.B. bei Umfragen. Daten in wie IP, Referer Adresse usw.? Wenn ja wie lange?
Bisher konnte ich keine entsprechenden Informationen zu dieser Thematik im Internet finden.