
AW: Herausgabe der Ip-Adresse
Warum sich nicht einfach entschuldigen? Die hierbei drohenden Konsequenzen wiegen wohl kaum so schwer wie mögliche strafrechtliche Folgen.
§§ 113b ivm 113a TKG, wem die Vorratsdatenspeicherung nicht passt, dann vielleicht eher die §§ 94 ff StPO, insbes. 100 Abs. 1 Nr. 2, was anderes fällt mir jetzt aus dem Stehgreif nicht ein. Als mögliche Straftat fällt mir spontan die Amtsanmaßung (§ 132 StGB) ein, der Rest wäre vom Inhalt der Email abhängig.
Möglichkeiten finden sich da m.E. schon, eine direkte Entschuldigung wäre da wohl deutlich besser. Ehrlichkeit soll bekanntlich manchmal Wunder wirken...
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung