
AW: Wiederrufsbelehrung etc. formulieren für eigenes Gewerbe[ebay]
Wenn man Abmahnungen vermeiden will sopllte man sich diese Belehrungen von einem Anwalt erstellen lassen. Abschreiben wäre das Falsche, denn wer sagt denn, dass da keine Fehler drin sind?
Soviel ich weiss gab es aber auch eine neue Musterbelehrung vom Gesetzgeber.
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/202.html[/url]
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.