
AW: Jugendschutz,Games Versand
Die Ausweiskopie und die Versicherung reicht nicht. Damit ist immer noch nicht gewährleistet, das es kein Jugendlicher ist, der mal schnell den Ausweis vom Vater kopiert hat.
Wie man sowas macht ist jedem selbst überlassen, nur man sollte sich bewusst sein, dass man nachweisen muss alles getan zu haben, wenn es schief geht. Wer da anfängt bei den Versandkosten zu sparen, die er eh dem Kunden aufbürden könnte ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.