
AW: Gewerblich Marke schon früher durch Privatperson als Domainname registriert
Neben dem Markenrecht gibt es auch das gewerbliche Namensrecht. Also unabhängig von der Registrierung der Marke dürfte das Namensrewcht etwas älter sein.
Die Firma hat damit meiner Meinung nach den Anspruch auf Unterlassung, wenn es Probleme mit der Marke/dem gewerblichen Namen gibt, zum Beispiel wegen Überschneidung der Klassen (Tätigkeitsbereiche). Wenn die Domain in einem völlig anderen Zusammenhang verwendet wird (u.a. keine Konkurrenz und keine Verwechslungsgefahr) kann die Firma meiner Meinung anch kaum etwas machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.