
AW: Kopien von Filmen per Auftrag

Zitat von
Eucharios
Macht man sich selbst strafbar, wenn man Kopien eines urheberrechtlich geschützen Werkes (z.B. Film) im Auftrag eines Dritten erstellt.
Kommt drauf an. Wenn der Dritte berechtigt oder befugt ist, diese Kopien herstellen zu lassen - dann nicht.
Z.B. darf man ja "einzelne Vervielfältigungen zu ausschließlich privaten Zwecken" (§53 UrhG) nicht nur herstellen, sondern auch herstellen lassen.
Angenommen, man hat eine Firma die Filmmaterial kopiert und diese bekommt dann DVDs mit urheberrechtlich geschützem Inhalt zum Vervielfältigen. Wie sollte diese Firma vorgehen?
Sich einen Anwalt suchen. Den braucht man als Unternehmen sowieso alle Nase lang.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.