
AW: Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche ********bibliothek
Übliche heise-Panik (nicht ohne Grund heißen die die "Bild-Zeitung des Internets").
Und die Erklärung steht doch im Artikel selbst
Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen. In einem Frage-Antwort-Verzeichnis listet die Einrichtung bislang aber nur pauschal "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" auf. Eine Definition öffentlicher oder privater Werke fehlt. Weiter ist nachzulesen, dass die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen "stufenweise" erfolge. Solange diese noch nicht abschließend zur Verfügung stünden, würde die DNB "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen".
Also: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Außerdem wird es hier weder Abmahnungen noch irgendwelche anderen Massen-Projekte geben - der einzige., der etwas anstreben könnte (weil er das Recht dazu hat) wäre die DNB. Und wenn die nicht wollen ... Und die werden auch kaum daran interessiert sein, jeden Müll aufzunehmen ...
Wie sieht das mit dem Urheberecht des Seitenbetreibers aus, was darf die DNB außer archivieren noch alles mit den Inhalten tun?
Das gleiche, was sie jetzt schon mit Büchern macht ... Der Allgemeinheit zur Verfügung stellen - und was schon öffentlich ist kann kaum erst von denen veröffentlicht werden.
Und dann sollte man sich die Verordnung mal durchlesen. Da finden sich einige Punkte wo klar wird, dass Webseiten gar nicht gemeint sein können: "... unbenutzter Zustand ...", "... weniger als 25 Exemplare ..."
Man sollte sich bei solchen Berichten immer mal das Original zu Gemüte führen, und dann erst Panik machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.