
AW: Domainname nutzbar, wenn andere endungen schon vergeben sind ?
Ich hab jetzt das Problem nicht ganz kapiert, aber wenn Y nicht gegen Rechte von X verstößt, wobei hier meiner Meinung nach bestenfalls Marken- bzw. gewerbliche Namensrechte relevant sein könnten, gibt es keinen Grund, die Verwendung zu untersagen.
X müsste dann diese Rechte nachweisen. Einfach nur "weil ich schon die com und de habe darfst du net nicht nutzen" läuft nicht
Er hätte sich die net ja auch registrieren können ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.