
AW: Ungültige Klauseln in EULA
Was droht, wenn eine Klausel ungültg ist?
Kommt darauf an, ob jemand geschädigt oder benachteiligt werden kann (als Beispiele mal Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht ...) Wenn ja, kann derjenige selbstverständlich dagegen vorgehen.
Kann dieser beispielsweise die Haftung für Programmfehler ausschließen
Nein. Aber hatten wir das Thema nicht schon mal?
oder es dem Endnutzer verbieten, mit dem Programm urheberrechtliche geschützte Werke zu verfielfältigen
Ja sicherlich kann man das, nur was bringen Verbote, die man nicht kontrollieren kann? Allerdings wird ein Programmierer kaum dafür verantwortlich gemacht werden, es sei denn, es wird durch das Programm selbst gemacht. Ansonsten wäre jede Grafikbearbeitung zB. mit Scannerunterstützung oder jede Textverarbeitung, jede OCR ... rechtswidrig.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.