Folgendes fiktivies Szenario
Privatverkäufer A verkauft über ein Internetforum eine gebrauchte Grafikkarte mit dazugehörigem Lüfter. Privatverkäufer macht genaue Angaben zum Produkt, u.a. dass alles einwandfrei läuft.
Privatverkäufer A hat zudem Zeugen, dass die angebotene Ware im Gebrauch und bei Verpackung in einwandfreiem Zustand gewesen ist.
Privatverkäufer A schickt Ware los
Privatkäufer B bekommt die Ware. Privatkäufer B würde melden, der zugehörige Lüfter sei defekt und schickt darüber Hinaus Bilder des Defekts.
Auf diesen fiktiven Fotos würde zu erkennen sein, das lediglich das Stromkabel gerissen sei, welches fiktiv angenommen selbst für einen Laien in fünf Minuten zu reparieren sei. Es scheint offensichtlich, dass Privatkäufer B den Defekt durch unsachgemäßen Zusammenbau hervorgerufen hat. Da Privatverkäufer A sich scheinbar weigert für einen neuen Lüfter zu zahlen, würde Person B jetzt mit einem Anwalt drohen.
Privatverkäufer A verweißt weiterhin darauf, dass dies die Schuld von Privatkäufer B sei, bietet aber Lösungsansätze für den vom Privatkäufer B gemeldeten Schaden (Beschreibung einer Selbstreperatur sowie die mögliche Rücksendung auf Kosten des Käufers B des Lüfters zur Reparatur bei Verkäufer A).