
AW: Kostenlose Dienstleistung über Homepage anbieten zulässig?
Ich würde höchstens ein Problem sehen, wenn die Dienstleistung zulassungspflichtig ist (z.B. Ärzte, keine Ahnung, ob sowas für Tierärzte auch gilt) und man diese Zulassung nicht hat.
Ansonsten muss man auf alles achten, was eben mit einer Homepage zusammenhängt. Anbieterkennzeichnung/Impressum, Datenschutzbestimmungen, Linkhaftung, Urheberrechte ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.