
AW: Kosten für Rechtsberatung ohne vorherigen Hinweis
Ich würe hier einige Probleme sehen, damit durchzukommen, dass zunächst den Kosten der Beratung zugestimmt werden muss:
- Zum einen ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (früher Rechtsberatungsgesetz) gesetzlich geregelt, dass jede rechtliche Beratung im Einzelfall (was durch das Zusenden konkreter Informationen gegeben ist) kostenpflichtig ist. Es ist also durch Gesetz festgelegt, dass der Anwalt Kosten berechnen muss (was ihm natürlich nicht weh tut, aber das ist ein anderes Thema
)
- Zum anderen gilt nach BGB bei Dienstleistungen
BGB § 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Somit würde auch eine stillschweigende Zustimmung (es muss also nicht explizit zugestimmt werden) gelten, da nach dem ersten Punkt die Vergütung zu erwarten - ja sogar zwingend notwendig - ist.
Soweit zu der Rechtslage, wie sie sich mir stellen würde. Ob ein Anwalt die selbe Schiene fahren würde oder andere Geschütze hat - keine Ahnung.
Problematisch würde ich sehen gegen einen Anwalt vorzugehen - es dürfte schwer fallen, einen zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht. Und mit eigenen Mitteln dürfte es schwer werden - allein schon wegen dem oben genannten Gegenargument, ohne genaue Rechtskenntnis dürfte es schwer werden, das zu widerlegen (wobei ich nicht sagen möchte, dass das eventuell nicht geht, so weit stecke ich nicht in den Gesetzen)
Das die Antwort erst kam nach dem sich das Problem geklärt hat - gut, das negiert aber nicht die Tatsache, dass eine (überflüssige) Rechtsberatung stattgefunden hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.