
AW: Definition von "offensichtlich rechtswidrig"
Also was der Kommentar da jetzt genau zu sagt, kann ich nicht sagen, müsste ich in die Uni-Bibliothek stapfen, dass ist Sonntags aber ein wenig schwierig. Aber meiner Ansicht ist es dann offensichtlich rechtswidrig, wenn man es erkennen MUSS, bzw. davon ausgehen kann, dass der Anbieter eben keine Rechte erworben hat. Da kann man gewisse Indizien anlegen, ich würde da z.B. schon einmal den Anbieter nehmen. Handelt es sich um einen gewerblichen Anbieter? Also findet man einen Hinweis im Impressum darauf? Wie ist die "Größe" des Anbieters? Kann er sich die Lizenzen überhaupt leisten? Eine Online-Lizenz für Filme und Serien ist gewiss nicht billig. Ich will jetzt nicht sagen das ein Noname keinen gewerblichen Coup landen kann, aber es ist doch deutlich zweifelhafter, als wenn da ein großes Unternehmen, wie Telekom oder ähnliches, dahinter stehen würde. Die haben schließlich das notwendige Geld.
Auch ein Indiz könnte eine Kostenpflicht sein, es gibt zwar im Ausland (z.B. hulu in den USA) auch Angebote die Serien und Filme umsonst anbieten, jedoch enthalten die Streams auch Werbeunterbrechungen.
Auch kann man bei Upload-Angeboten davon ausgehen das es offensichtlich rechtswidrig ist, beispielsweise wie beim eingestellten Stage6 oder die jetzt in Mode kommenden Stream-Hoster.
Ein weiteres Indiz kann die Verfügbarkeit sein. Ist das Video weltweit abrufbar, kann es ein Hinweis auf eine fehlende Lizenz sein. So werden Lizenzen für Videoinhalte im Web meist geographisch beschränkt vergeben, d.h. man darf die Inhalte nur Nutzern aus den USA, Deutschland etc. zugänglich machen. Realisiert wird das dann anhand von IP-Filtern. Kann man z.B. gut bei hulu.com austesten. Mit einer deutschen IP wird man dort nur schwer ein Video zu sehen bekommen.
Gibt sicherlich noch weitere Indizen die man aufzählen könnte,...
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung