
AW: Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.
Die Lieferung anmahnen, dass man macht man normalerweise per Einschreiben und wenn der Verkäuzfer dann immer noch nicht reagiert, die Lieferung einklagen.
Außerdem: Nehmen wir an, die Firma hat ihre Webseite auch 1 Jahr nach dem Fall noch online, müßte man da nicht wenigstens einschreiten und die vom Netz nehmen?
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wenn die Seite gegen irgendwelche Rechte verstößt, kann derjenige, der davon betroffen ist, dagegen vorgehen. Alles andere ist zum Glück nicht einfach möglich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.