
AW: .com Version einer .de Website von jemand anderem anmelden???
Solange kein Markenschutz besteht (was in dem Beispiel ja nicht gegeben ist) und kein gewerbliches Namensrecht (entspricht dem Markenrecht, ist auch im MarkenG geregelt) greift, dürfte es keine Probleme geben.
Das gewerbliche Namensrecht ist etwa ein allgemein bekannter Firmenname oder der Name, unter dem ein Produkt vertrieben wird.
Wichtig ist auch, dass hierbei eine Konkurrenz bestehen müsste.
Meiner Meinung nach ist es in dem genannten Beispiel unproblematisch, die Domain zu registrieren.
Um sicher zu gehen, sollte man allerdings einen Anwalt, der sich auf Namens- und Markenrecht spezialisiert hat, konsultieren. Dort bekommt man dann (im Gegensatz zu hier
) eine rechtsverbindliche Auskunft.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.