Hallo,
Angenommen A lässt sich vom Anwalt profesionelle AGB erstellen. Darf A diese an dritte weiterverbreiten(verkaufen, verschenken) ?
Prinzipiell hat A ja für die AGB bezahlt, müsste also alle Rechte daran haben, oder?
Hallo,
Angenommen A lässt sich vom Anwalt profesionelle AGB erstellen. Darf A diese an dritte weiterverbreiten(verkaufen, verschenken) ?
Prinzipiell hat A ja für die AGB bezahlt, müsste also alle Rechte daran haben, oder?
Das Urheberrecht nicht. Sondern nur das Nutzungsrecht. Damit kann immer noch der Urheber entscheiden, was damit gtemacht werden kann und darf.
Die Frage ist nur, ob die AGB überhaupt dem Urheberrecht unterliegen (Schöpfungshöhe). Nur mit einem Anwalt würde ich mich auf einen deartigen Streit nicht einlassen.
Das Problem könnte sein, man findet dann keinen, der einen vertreten will, wenn es gegen einen Kollegen geht - selbst schon so ähnlich erlebt ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Ich sehe die Gefahr auch noch ganz an anderer Stelle, nämlich in ungültigen oder abmahnfähigen Klauseln. AGB ist ja nicht gleich AGB. Nicht selten werden diese auf ein spezielles Angebot angepasst, diese 1:1 auf ein anderes, wenn auch vielleicht ähnliches, Angebot zu übernehmen, kann Gefahren bergen. Ich würde von sowas deshalb abraten. Zumal ich bezweifel das es dem Anwalt gefallen wird, wenn die von ihm erstellten AGB mal so an Dritte weitergegeben werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung