
AW: Reklamation nach 2 Monaten
Was ist mit den Versandkosten?
Das läuft unter der Rubrik "Aufwendungen".
Und noch eine kleine Ergänzung
Zunächst mal wird der Schaden bis 6 Monate nach Kauf als durch den Verkäufer verursacht betrachtet,
Das Gesetz formuliert es etwas anders: Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Sachmangel bereits von Anfang an bestand. In dem Fall gilt die Beweislastumkehr, das bedeutet, der Verkäufer muss innerhalb dieser Frist nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand.
Jetzt könnte der Verkäufer "beweisen", dass die Ware vollständig war - in dem Fall sollte der Käufer auch nachweisen können, das dem nicht so war. Sonst wird es etwas schwierig und es stehen zwei Meinungen gegenüber. Welche die "Richtige" ist muss dann ein unparteiischer Dritter (Richter vor Gericht) entscheiden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.