
AW: Markendomain - Zeitpunkt der Registrierung von Belang ?
Solange die Domain nicht im Konflikt mit der Marke verwendet wird, solange kann diesbezüglich erstmal kaum was passieren. Und andererseits hat der Markeninhaber bestenfalls Anspruch auf Unterlassung. Heißt, wenn eine Seite dahinter liegt, die den Interessen des Markeninhabers widerspricht, muss das entfernt werden. Ein Anspruch auf Löschung, Freigabe oder gar Herausgabe einer Domain besteht nicht.
Auch ist Markenrecht Antragsrecht. Solange der Markeninhaber nichts tut, solange kann nichts passieren.
Und was die Angst angeht, als "Domain-Grabber" hinghestellt zu werden: Zum einen geht es hier ja wohl um eine Domaine. Zum anderen ist kaum ein Interesse an Gewinn oder gewerbsmäßigem Domainverkauf zu sehen. Diese Angst würde ich für unbegründet halten.
Aber in dem Zusammenhang würde ich die Domain gern verkaufen, soll sich doch der andere mit dem Markeninhaber abgeben, falls dieser irgendwann darauf stößt
Und besser wird die Domain wenn man sie nicht nutzt auch nicht, im Gegenteil, kostet nur Geld
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.