
AW: Von mir geknippst jetzt im Netz
Als Urheber kann man die Veröffentlichung untersagen.
Da gibt es den "Passbild-Fotografen"-Fall, da wurde auch festgelegt, dass der Fotograf das Recht hat, die Verwendung zum Beispiel für Online-Bewerbungen zu untersagen. Auch wenn ich persönlich das schon für ziemlich abgedreht halte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.