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Das verstehe ich jetzt nicht ganz -man kann doch als "Nichtrechteinhaber" nicht legal eine urheberrechtlich geschützte Datei anbieten...?
Natürlich könnte man - wenn man die Genehmigung des Urhebers hat. Und danach wird ja auch berechnet: Was hätte der Urheber haben wollen, wenn er sich mit dem Inhaber geeinigt hätte und die genehmigung zum Veröffentlichen erteilt hätte
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.