
AW: Persönliche eMail Adresse bei einer Firma
ich habe mich gerade gefagt, ob die eMail-Adresse (vorname.Nachname@firma.xxx), die mir von einer Firma zur Verfügung gestellt wird, meine "persönliche" Adresse ist.
In der Regel werden solche Emails zur Verfügung gestellt, um die betriebliche Kommunikation zu gewährleisten. Mit einer privaten Email hat das herzlich wenig zu tun.
Argumente dagegen: Auch die (unter Umständen sogar erlaubten) privaten Nachrichten werden von den Kollegen gelesen.
Ist die private Komunikation mit dieser Adresse gestattet? Wenn ja, könnte das dem entgegenstehen. Wenn nein kann es dieses Argument gar nicht geben.
Darf die Firma, nachdem ich aus der Firma ausgeschieden bin, die Adresse weiterhin betreiben?
Warum nicht? Meistens ist nach dem Auscheiden diese Email noch Kunden bekannt - vielleicht sogar als einzige. Eine Aufrechterhaltung und Weiterleitung macht für eine Firma durchaus Sinn.
Argumente dagegen: Die Firma kann den Anschein erwecken ich würde weiterhin zu Firma gehören und so den Kunden täuschen.
In der Regel wird das Auscheiden eines Mitarbeiters den Kunden bekannt gegeben - wenn nicht merken sie es früher oder später. Und da es sich um eine Firmenadresse handelt, sollte sie nur im Rahmen der Firmen (oder eben den Kunden/Lieferanten ...) bekannt sein. Im Impüressum und auf Kontaktformularen sollte sie in einem soölchen Fall aber selbstverständlich verschwiden - das kann man nach seinem Ausscheiden aber auch fordern.
Kann dies alles durch eine Dienstvereinbarung geregelt werden?
Die private Nutzung müsste in einer solchen geregelt sein. Ist es das nicht, ist die private Nutzung nicht zulässig.
Könnte man dem widersprechen?
Man kann allem widersprechen, Arbeitsverträgen Vereinbarungen, Regelungen ... Nur inwieweit das dem Aufenthalt am Arbeitsplatz zuträglich ist, lass ich dahin gestellt. Die Nicht-Zustimmung zu einer betrieblichen Regelung ist ein ordentlicher Kündigungsgrund (es sei denn, irgendeine Ausnahme wie Mutterschutz, Härte für den Arbeitnehmer, Ungleichbehandlung) greift hier.
Kann man eine funktionale Adresse verlangen?
Nein, da das eine Sache ist, die der Arbeitgeber entscheidet. Und nur er. Allerdings kann man sich natürlich auch mit ihm einigen, nur müssen muss er gar nichts.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.