
AW: Nachweis über Herstellungsfehler bei Winterreifen aus Online-Kauf
In dem man bei der Annahme der Ware prüft, die Ware unter Zeugen "auspackt" oder entgegen nimmt, den Schaden schon bei Anlieferung dokumentiert und sofort den Lieferanten (nachweislich) in Kenntnis setzt.
Und natürlich alles unterlässt, was einen Schaden hervorrufen könnte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.